Allgemeine Mietbedingungen der Firma SEL-Group – Markus Müller
SEL-Group – Markus Müller, An de Greith 18, 47839 Krefeld, nachfolgend „Vermieter“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich, Anerkennung
Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu den folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag bzw. durch die Bestätigung seiner Buchung an. Abweichende Bedingungen des Mieters oder Bestellers gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Mietvertrag vom Mieter nicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Rücktrittsgrund nicht zu vertreten hat.
§ 2 Angebote, Mietpreis, Kaution
Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) des Vermieters zustande.
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der jeweils gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Miete ist bei Abholung der Mietgegenstände in bar oder per EC-/Girokarte zu entrichten; andere Zahlungsweisen (z. B. Überweisung auf Rechnung) bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände erstattet wird.
§ 3 Mietdauer, Rückgabe
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Bei eigenmächtiger Verlängerung hat der Mieter den dem Vermieter entstehenden Schaden (z. B. Kosten für Zumietungen für den nächsten Einsatz) zu ersetzen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises für jeden weiteren angefangenen Tag. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort sauber, geordnet, vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
§ 4 Sorgfaltspflichten, Haftung des Mieters, Bewachung
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen samt Zubehör sorgsam umzugehen und sie nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Der Mieter haftet für Beschädigungen und den Verlust der Mietgegenstände, insbesondere durch Umfallen, Transport, Überlastung, unzureichende Belüftung, Überspannung, Spannungsschwankungen, Witterungseinflüsse oder Verschmutzung, auch soweit diese durch Dritte verursacht werden, es sei denn, der Schaden beruht auf normalem Verschleiß oder auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel. Die Haftung beginnt mit der Übergabe bzw. dem Verlassen des Lagers und endet mit der vollständigen Rückgabe und Überprüfung der Mietgegenstände. Sie gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden, soweit der Schaden nicht vom Personal des Vermieters verursacht wurde. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, für eine Bewachung der Technik durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen.
Werden Geräte ohne Personal angemietet, ist der Mieter allein für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften verantwortlich, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) und der einschlägigen VDE-Bestimmungen.
§ 5 Witterungseinflüsse
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Mieter für einen angemessenen Schutz der Mietgegenstände vor Witterungseinflüssen wie Regen, Sturm oder direkter Sonneneinstrahlung durch geeignete Überdachungen und Absicherungen. Dies kann auch durch den Vermieter gegen Berechnung der Kosten erfolgen. Dies gilt insbesondere für Bühnen, Lautsprecher, Lichtanlagen, Mischpultplätze und Stromverteiler. Schäden, die infolge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Witterungseinwirkung entstehen, hat der Mieter zu ersetzen; ferner trägt er die Kosten für die Anmietung erforderlicher Ersatzgeräte.
§ 6 Dimensionierung
Der Vermieter berät den Mieter auf Wunsch bei der Auswahl und Dimensionierung der Geräte für den vorgesehenen Einsatz. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mieter die Geräte entgegen dieser Beratung oder über ihre Leistungsgrenzen hinaus betreibt – insbesondere bei Beschallungsanlagen –, hat der Mieter zu ersetzen. Für Leuchtmittel, die im Betrieb durch normalen Verschleiß ausfallen, haftet der Mieter nicht. Schäden durch äußere Gewalteinwirkung wie Stöße oder Herunterfallen, durch unzureichende Belüftung sowie durch Überspannung, Spannungsschwankungen, Wasser- oder Regeneinwirkung oder das Eindringen von Fremdkörpern hat der Mieter zu ersetzen.
§ 7 Schäden, Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit auftretenden Störungen und Schäden sowie den Verlust von Mietgegenständen unverzüglich dem Vermieter zu melden. Ein Diebstahl ist darüber hinaus unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen; eine Kopie der Anzeige ist dem Vermieter zu übergeben.
§ 8 Übergabe der Geräte
Der Mieter hat Gelegenheit, sich vor der Übernahme vom funktionstüchtigen Zustand und der Vollständigkeit der Geräte und des Zubehörs zu überzeugen. Erkennbare Mängel sind bei der Übergabe anzuzeigen und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Werden bei der Übergabe keine Mängel angezeigt, gilt dies als Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustands und der Vollständigkeit, sofern es sich nicht um bei der Übergabe nicht erkennbare Mängel handelt.
§ 9 Reservierung
Reservierungen sind nur verbindlich, wenn Material und Termin vom Vermieter schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurden.
§ 10 Stornierung
Bei Stornierung bereits erteilter Aufträge durch den Mieter werden folgende pauschale Entschädigungen vereinbart:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der Geräte: 20 % des vereinbarten Mietpreises; bis 10 Tage vorher: 50 %; bis 3 Tage vorher: 80 %. Bei Stornierung am Veranstaltungs- oder Abholtag sowie bei Nichtabholung der Geräte ist der volle Mietpreis zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 12 Eigentum
Alle vermieteten Geräte und das Zubehör bleiben uneingeschränktes Eigentum des Vermieters; eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Mieter ist unzulässig. Dies gilt auch im Fall von Mahnverfahren, Pfändungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter. Der Mieter hat Dritte in diesem Fall auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 13 Änderungsvorbehalt
Der Vermieter behält sich geringfügige Änderungen an den in Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Geräten vor, sofern gleichwertige Geräte mit mindestens gleicher Funktion zur Verfügung gestellt werden und die Änderung für den Mieter zumutbar ist.
§ 14 Überlassung an Dritte
Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände im Rahmen seines Geschäftsbetriebs geeigneten Dritten zur ordnungsgemäßen Nutzung zu überlassen. Die Überlassung ist durch ein vom Mieter und dem Dritten gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Für Schäden, die im Zuge dieser Nutzung entstehen, haftet gegenüber dem Vermieter der Mieter.
§ 15 Reinigung
Die gemieteten Geräte, Kabel und das Zubehör sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ist eine Nachreinigung durch den Vermieter erforderlich, wird diese nach Aufwand zum üblichen Stundensatz zuzüglich Reinigungsmaterial berechnet.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Krefeld. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma SEL-Group – Markus Müller
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Einkaufsbedingungen unseres Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.2. Diese Bedingungen gelten für die jeweilige Bestellung einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen sowie gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Lieferungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung (auch per E-Mail), spätestens mit der Annahme unserer Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2. Wir behalten uns vor, nicht zu liefern, wenn unsere Zulieferer ihre Verpflichtungen uns gegenüber ohne unser Verschulden nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen. In diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich.
§ 3 Allgemeiner Vertragsinhalt
3.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
3.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 4 Lieferfristen und Liefertermine
4.1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2. Gegenüber Unternehmern beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft; sie sind eingehalten, wenn die Ware bei Fristablauf an das Transportunternehmen übergeben ist oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 5 Versand, Gefahrübergang
5.1. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Krefeld zuzüglich Transport und Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden verschickt, trägt der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – die Versandkosten. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf ihn über; ist der Kunde Verbraucher, erst mit Übergabe der Ware an ihn. Etwaige Transportschäden sind möglichst sofort beim Transportunternehmen und bei uns zu melden.
§ 6 Mängelansprüche (Gewährleistung)
6.1. Technische Angaben in Werbeunterlagen, Angeboten usw. entsprechen dem Stand bei ihrer Erstellung und stellen keine Garantie dar. Technische Änderungen sowie Maß- und Farbabweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.2. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch Eingriffe Dritter, die Verwendung nicht freigegebenen Zubehörs oder unsachgemäße Lagerung oder Benutzung durch den Kunden begründen keine Mängelansprüche.
6.3. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Anlieferung bzw. Abholung zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar oder wurde arglistig verschwiegen.
6.4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, ggf. auch eines gleichwertigen Nachfolgemodells; gegenüber Verbrauchern steht das Wahlrecht dem Kunden zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach Maßgabe von § 7 verlangen.
6.5. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen zwölf Monate ab Ablieferung; bei gebrauchten Sachen sind Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen. Die Einschränkungen dieses Absatzes gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach § 7 sowie bei Arglist oder Übernahme einer Garantie. Herstellergarantien bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
7.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung nebst Zinsen und Kosten unser Eigentum; bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
8.2. Betreibt der Kunde selbst Handel mit diesen Waren, ist er bis auf Widerruf zu einer Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr befugt. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind unzulässig. Von einer Pfändung der Ware durch Dritte oder jeder anderen Beeinträchtigung hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
8.3. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehende Forderung gegen den Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer Forderung an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir werden die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall hat der Kunde uns die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung durch Einbau fest mit einer unbeweglichen Sache zu verbinden, die nicht in seinem Eigentum steht.
8.5. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Er tritt die Ansprüche aus diesen Versicherungen bereits jetzt in Höhe unserer Forderung an uns ab.
8.6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
§ 9 Zahlungsbedingungen
9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar, und zwar
- in bar oder per EC-/Girokarte bei Abholung oder Anlieferung,
- per Nachnahme bei Versand,
- per Überweisung, sofern Lieferung auf Rechnung vereinbart ist.
9.2. Reparaturrechnungen und Lieferungen im Ersatzteilgeschäft sind ohne Skonto sofort zahlbar.
9.3. Lieferungen auf Rechnung erfolgen grundsätzlich nur an öffentliche Einrichtungen, Behörden, Schulen und Verwaltungen gegen Vorlage eines Bestellscheins sowie an Unternehmen nach Vereinbarung.
§ 10 Zahlungsverzug
10.1. Der Kunde kommt insbesondere in Zahlungsverzug, wenn
- eine Lastschrift mangels Deckung von seinem Kreditinstitut nicht eingelöst wird,
- er für den Lastschrifteinzug falsche Angaben zu seiner Bankverbindung macht, sodass eine Zahlung per Lastschrift nicht möglich ist,
- bei Lieferung auf Rechnung die Zahlung nicht bis zu dem in der Rechnung genannten Termin bei uns eingeht.
10.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns ein Zinsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen
- Folgeaufträge oder noch ausstehende Teillieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuführen,
- die Befugnis zum Weiterverkauf nach Ziffer 8.2 und die Einziehungsermächtigung nach Ziffer 8.3 zu widerrufen,
- unter Vorbehaltseigentum stehende Ware nach Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Verkehrswerts der zurückgenommenen Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme, abzüglich der Rücknahmekosten.
10.4. Bei Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die uns dadurch entstehenden Bankgebühren. Ein zuvor gewährter Skontoabzug entfällt in diesem Fall.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag
11.1. Sind wir aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde neben den Rücktrittsfolgen zur Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Nettowarenwerts der Bestellung verpflichtet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
11.2. Dasselbe gilt, wenn der Kunde vom Vertrag Abstand nimmt, ohne hierzu berechtigt zu sein. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 12 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
12.1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Krefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: September 2026