AGB

Allgemeine Mietbedingungen der Firma SEL-Group – Markus Müller

Fa. SEL-Group – Markus Müller, nachfolgend Vermieter genannt.

§ 1 Grundlage, Anerkennung
Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Verfahren). Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Angebote, Kaution
Alle von uns unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zu Stande.
Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr ist bei Abholung der Mietgegenstände in bar zu entrichten. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.

§ 3 Mietdauer
Die Vermietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung entstandener Schaden (z.B. Zumietungen für den nächsten Einsatz), berechnet wird, mindestens jedoch wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, das kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort sauber, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

§ 4 Pflege der Geräte, Bewachung etc.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den an Ihn verliehenen Geräten samt Zubehör sorgsam umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen durch Umfallen, Transportschäden, Überlastung, unzureichende Belüftung, Überspannung, Spannungsschwankungen, Witterungseinwirkungen, Verschmutzungen der Geräte; auch durch Einwirkung Dritter, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust von Geräten.. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen unsererseits verpflichtet, für eine Bewachung des Equipments durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen.
Werden Geräte ohne Personal angemietet, so ist der Mieter für das Einhalten sämtlicher Sicherheitsrichtlinien alleine verantwortlich, insbesondere der UVV und VDE.

§ 5 Witterungseinflüsse
Bei Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt der Mieter für einen angemessenen Schutz vor Witterungseinflüssen wie z.B. Regen, Sturm etc. durch geeignete Überdachungen und Absicherungen. Dieses kann auch durch den Vermieter gegen Berechnung der Kosten erfolgen. Dieses gilt für Bühnen, Lautsprecherboxen, Lichtanlagen, Mischpultplätze, Stromverteiler etc. Schäden, die in Folge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Witterungseinwirkung an den Geräten entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Ferner trägt er die Kosten für die Anmietung von Ersatzgeräten.

§ 6 Dimensionierung 
Der Vermieter wird den Mieter beraten, was die Auswahl und Dimensionierung der Geräte für seinen Anwendungsfall betrifft. Schäden, die durch zu geringe Dimensionierung, insbesondere von Beschallungsanlagen, entstehen, sind in vollem Umfang vom Mieter zu ersetzen. Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so braucht er hierfür nicht zu haften, sofern dieser Schaden durch normalen Verschleiß hervorgerufen wurde. Schäden durch äußere Gewalteinwirkung wie Stöße, oder durch das Herunterfallen von Geräten, sowie durch unzureichende Belüftung der Geräte, sind vom Mieter zu ersetzen, ebenso entstandener Schaden an jeglichen Geräten, hervorgerufen durch Überspannung, Spannungsschwankungen, Wasser / Regeneinwirkung oder Eindringen sonstiger Fremdkörper.

§ 7 Schäden, Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, alle Störungen oder Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden. Der Diebstahl der Geräte ist ferner unverzüglich auch bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

§ 8 Entgegennahme der Geräte
Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör vor der Übernahme am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Geräte.

§ 9 Reservierung
Reservierungen haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn das Material und der Termin von Seiten des Vermieters schriftlich bestätigt wurde. Spätere Reklamationen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 10 Stornierung
Bei Stornierungen bereits erteilter Aufträge werden folgende Abstandsgebühren vereinbart:
Bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte: 20 % der vereinbarten Gebühren; bis zu 10 Tagen: 50%; bis zu 3 Tagen: 80%. Bei Stornierungen am Veranstaltungs- oder Abholtag ist die volle Gebühr fällig. Gleiches gilt bei Nichtabholung der gemieteten Geräte.

§ 11 Vermieter oder dessen Mitarbeiter
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haften, abgesehen von den Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit)

§ 12 Eigentum der Firma SEL
Alle vermieteten Geräte und Zubehör bleiben unser uneingeschränktes Eigentum, jede Weiterveräußerung ist ohne unsere Einwilligung unzulässig.
Auch ebenso wenn geben den Kunden, Mahnverfahren, Pfändungen, o.ä. Vollstreckt werden.

§ 13 Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns geringfügige Änderungen bei Geräten, welche in Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführt sind vor, wobei wir die adäquate Funktion garantieren.

§ 14 Weitergabe an Dritte 
Der Mieter ist berechtigt, im Rahmen seines Geschäftsbetriebes die Mietgegenstände geeigneten Dritten zur ordnungsgemäßen Nutzung zu überlassen. Diese Überlassung wird durch ein vom Mieter und Dritten gemeinsam unterzeichnetes Übergabeprotokoll dokumentiert. Für Schäden, die im Zuge dieser Nutzung entstehen, ist dem Vermieter gegenüber ausdrücklich der Mieter haftbar.

§ 15 Reinigung
Die angemieteten Geräte, Kabel, usw. sind vom Kunden in einem Einwandfreien und gesäuberten Zustand zurück zu bringen.
Sollten Reinigungsnachbesserungen, unsererseits notwendig sein, so werden diese Kosten dem Kunden berechnet. (zum normalen Stundenlohn, zzgl. Reinigungsmaterial)

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Krefeld. Es gilt deutsches Recht.  Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma SEL-Group – Markus Müller
 
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Wir liefern die umseitige Bestellung / Lieferung ausschließlich auf der Grundlage unserer nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Allgemeine Einkaufsbedingungen unseres Kunden werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Unsere Bedingungen gelten für die umseitige Bestellung einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen sowie für alle künftigen Lieferungen. 
 
§ 2 Vertragsschluß 
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens mit Annahme unserer Lieferung durch den Kunden.
2.2. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Kommen unsere Zulieferer ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ohne daß uns hieran ein Verschulden trifft, sind Schadensersatzansprüche an uns ausgeschlossen. 
§ 3 Allgemeiner Vertragsinhalt
3.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht anderer Staaten und das UN-Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2. Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen. 
§ 4 Lieferfristen und Liefertermine
4.1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Fristen und Termine sind also eingehalten, wenn sich die Ware bei Fristablauf auf dem Weg zum Kunden befindet oder wir ihm Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.3. Teilieferungen sind zulässig. 
§ 5 Versand, Gefahrübergang
5.1. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager ohne Transport und Verpackung.
5.2. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden verschickt, erfolgt dies auf Gefahr und – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall – auf Kosten des Kunden. Etwaige Transportschäden sind unverzüglich der Transportperson und uns zu melden.
 
§ 6 Gewährleistung
6.1. Technische Angaben in Werbeunterlagen, Angeboten etc. unterliegen dem ständigen Wandel. Solche Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wir behalten uns technische Änderungen, Maß- und Farbabweichungen vor, solange dem Kunden diese Änderungen unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
6.2. Verschleißerscheinungen, Eingriffe Dritter, die Verwendung nicht autorisierten Zubehörs oder Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung durch den Kunden unterliegen nicht der Gewährleistung.
6.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung oder bei Abholung zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich zu melden. Unterläßt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, wenn es sich nicht um einen bei einer gehörigen Untersuchung unerkennbaren oder arglistig verschwiegenen Mangel handelt.
6.4. Erweist sich die gelieferte Ware bei Gefahrübergang als fehlerhaft, bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern ein Ersatzgerät, ggf. auch ein Nachfolgemodell. Nur bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Wandelung oder Minderung verlangen.
6.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Herstellergarantien gegenüber dem Endverbraucher bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 
§ 7 Haftung
7.1. Unsere Haftung für Vertragspflichtverletzungen aus jedem Rechtsgrund heraus, auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht, wenn und soweit
  • der Kunde kein Kaufmann (§ 1 ff HGB) ist,
  • der Schaden darauf beruht, daß der verkauften Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer For-derungen nebst Zinsen und Kosten unser Eigentum. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
8.2. Betreibt der Kunde selbst Handel mit diesen Waren, ist er bis auf Widerruf zu einer Veräußerung der Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs befugt. Andere Verfügungen über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm untersagt. Von einer etwaigen Pfändung der Ware durch Dritte oder jeder anderen Beeinträchtigung hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
8.3. Die aus dem Weiterverkauf der Ware herrührende Forderung gegen den Abnehmer tritt der Kunde bereits heute an uns ab. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung bei dem Abnehmer berechtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns bei Zahlungsverzug des Kunden widerrufen werden. Bei Widerruf ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der Forderungen gegen die Abnehmer nötige Auskunft zu erteilen und uns die zum Beweise der Forderung dienenden Urkunden auszuliefern. Der Kunde trägt alle notwendigen Kosten der Forderungseinziehung. Wird die Ware beim Weiterverkauf in bar oder per Scheck bezahlt, sind wir uns mit dem Kunden bereits heute darüber einig, daß das Eigentum an den Zahlungsmitteln für unsere Ware direkt auf uns übergeht. Werden uns zustehende Barmittel im Geschäftsbetrieb des Kunden untrennbar mit anderem Geld vermengt, besteht Einigkeit darüber, daß die Gesamtmenge an Bargeld bis zur Höhe unserer Forderung an den Kunden in unser Alleineigentum übergeht. Der Kunde verwahrt die Zahlungsmittel für uns und darf sie bis auf Widerruf bei seiner Geschäftsbank einreichen. Bei Zahlungsverzug können wir verlangen, daß die Zahlungsmittel nach unserer Weisung einer anderen Bank oder Sparkasse übergeben werden.
8.4. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen die Vorbehaltsware durch Installation mit einer unbeweglichen Sache zu verbinden, die nicht sein Eigentum ist.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. 
§ 9 Zahlungsbedingungen
9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Lieferrechnungen sofort rein netto zahlbar:
  • bar (Eurocheque bis 400,- Austellungsbetrag pro Scheck werden akzeptiert) bei Abholung oder Anlieferung per Kurier,
  • per Nachnahme (bar oder per EC) bei Lieferung im Versandgeschäft,
9.2. Reparaturrechnungen und Lieferungen im Ersatzteilgeschäft sind ohne Skonto rein netto zahlbar.
9.3. Lieferungen gegen offene Rechnung sind nur möglich bei öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Ämtern, Schulen oder Verwaltungsstätten bei Vorlage eines Bestellscheines oder bei Auftraggebern mit mehr als 50 Beschäftigten. 
§ 10 Zahlungsverzug
10.1. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn
  • eine Lastschrift mangels Deckung vom Kreditinstitut des Kunden nicht eingelöst wird,
  • in Erklärungen für den Bankeinzugsverkehr falsche Angaben zur Bankverbindung gemacht werden, so daß eine Begleichung per Lastschrift nicht möglich ist,
  • im Fall der Lieferung per offene Rechnung die Forderung nicht bis zum in der Rechnung genannten Termin bei uns eingeht oder nachweislich nicht per Überweisung an eines unserer Konten angewiesen ist.
10.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß uns ein Zinsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen
  • Folgeaufträge oder noch zur Auslieferung anstehende Teillieferungen zurückzuhalten oder zu anderen Zahlungsbedingungen zu liefern,
  • die Einwilligung zum Weiterverkauf nach Abschnitt 8.2. zu widerrufen oder von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nach Abschnitt 8.3. abhängig zu machen oder
  • von uns gelieferte Ware nach unserer Wahl bis zum Wert unserer Forderung zurückzunehmen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des gewöhnlichen Verkaufswerts an den Kunden der zurückgenommenen Sachen zum Zeitpunkt der Rücknahme.
10.4. Im Fall von Zahlungsverzug durch Nichteinlösung von Lastschriften erhöht sich automatisch unsere Forderung um den vorher eingräumten Skontobetrag (3%), zuzüglich der uns entstandenen Bankkosten und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag
11.1. Sind wir aus Gründen. die der Kunde zu vertreten hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde neben den Rücktrittsfolgen an uns eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20% des Warenwertes der Bestellung zzgl. MWSt. zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, daß uns ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe erwachsen ist.
11.2. Dasselbe gilt für den Fall, daß der Kunde vom Vertrag Abstand nimmt, ohne hierzu berechtigt zu sein. 
§ 12 Allgemeines
12.1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Kunden wird Krefeld als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Klausel im Rahmen des gesetzlich Zulässigen soweit wie möglich entspricht.